Wann gilt die Schulstraße?
An Schultagen ist das Zu- und Abfahren für Kraftfahrzeuge zwischen 7:30 und 8:00 Uhr in der Fuchsröhrenstraße nicht gestattet. In dieser Zeit gilt ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. Das Radfahren und Fahren mit E-Scootern bleibt erlaubt.
Was gilt
Temporäres Fahrverbot vor Schulbeginn. Zu- und Abfahren ist für alle Kfz (auch Anrainer:innen) verboten. Zusätzlich wird eine physische Absperrung (Scherengitter) aufgestellt.
Rechtsgrundlage
Die Schulstraße ist eine Verkehrssicherheitsmaßnahme, per Bescheid der MA 46 verordnet (Fahrverbot nach § 52 Abs. 6c StVO).
Warum
Das „Elterntaxi" schafft im Schulumfeld oft gefährliche Situationen. Zu Fuß, mit Roller oder Rad zur Schule zu kommen erhöht die Sicherheit, fördert die Konzentration und schützt das Klima.
Die Rolle des Elternvereins
Jeden Morgen stellen engagierte Eltern das Absperrgitter auf und sperren die Straße vor Schulbeginn – und räumen es danach wieder weg. Die Schule bzw. der Elternverein ist für das tägliche Aufstellen, Wegräumen und Verwahren der Absperrung verantwortlich. Die Maßnahme gelingt nur im Zusammenspiel von Schule, Elternverein und Bezirk.
Wartezonen für Eltern beim Schulschluss
Auch beim Schulschluss helfen klare Regeln, den Schulweg sicher zu halten. Eltern warten bitte in den dafür vorgesehenen grünen Wartezonen. Die Straße direkt vor dem Ausgang und der Bereich der Schulbrücke müssen freigehalten werden – kein Warten, keine haltenden Autos. So haben die Kinder einen sicheren, übersichtlichen Weg aus der Schule.
- Grün: Wartezone für Eltern – bitte hier warten.
- Rot: keine Wartezone – Straße und Schulbrücke bitte freihalten (auch keine Autos).


